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Schwangerschaftsabbruch
Der Paragraph 218, der den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, war lange Zeit Gegenstand von Protestbewegungen der Frauen. Auch heute noch kann ein Schwangerschaftsabbruch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Der mit der Einwilligung der Schwangeren vorgenommene Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt ist jedoch legal, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
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